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AUTOBATTERIE-LADEGERÄT BOSCH C3

AUTOBATTERIE-LADEGERÄT BOSCH C3

MITNAHMEARTIKEL - Automatisches Laden von Starterbatterien (6 V bis 12 V) - Geeignet für alle üblichen Batterie-Technologien - Ermöglicht Wiederaufladen der Batterie bis auf fast 100% - Verpolungsschutz und Überhitzungsschutz - Mobilhaken zum Aufhängen (z. B. an der Motorhaube) - Für die optimale Batteriepflege zur Verlängerung der Batterie-Lebensdauer Artikel-Nr.: 018999903M Stück Bei uns erhältlich Gut zu wissen ACHTUNG RADLER! Worauf Autofahrer besonders achten müssen Dass sie sich im Straßenverkehr immer wieder in die Quere kommen, ist kein Geheimnis: Die Rede ist von Autofahrern und Radfahrern. Rücksichtslosigkeit im Umgang miteinander lautet häufig der gegenseitige Vorwurf. Dennoch ist das Miteinander auf der Straße unumgänglich – und wer die Regeln kennt, ist klar im Vorteil. Mindestabstand Fahrzeuge, die Radfahrer überholen, müssen einen festgelegten Mindestabstand zu diesen sowie zu Fußgängern und E-Scootern einhalten. Außerorts und beim Überholen von Kindern beträgt dieser Abstand mindestens 2 m, innerorts 1,5 m. Nutzung von Fahrradstraßen Die Nutzung dieser speziell ausgewiesenen Verkehrswege ist in Deutschland ausschließlich Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Gibt es ein Zusatzzeichen, sind auch Autos und Motorräder mit höchstens 30 km/h erlaubt. Der Radverkehr – dem das Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt ist – darf allerdings weder behindert noch gefährdet werden. Radfahr- und Schutzstreifen Autofahrer und Motorradfahrer dürfen Radfahrstreifen mit weißer durchgehender Linie in Deutschland nicht nutzen. Schutzstreifen, mit gestrichelter weißer Linie dürfen unter bestimmten Umständen befahren werden: in Ausnahmesituationen wie Ausweichmanövern, beim Abbiegen oder beim Einfahren in eine Parkbucht. Halten auf dem Radweg Selbst kurzes Halten auf dem Radweg ist nicht gestattet. Das gilt für Radfahr- und Schutzstreifen. Es drohen mindestens Geldbußen. Halten am Zebrastreifen Radfahrer, die von ihrem Fahrrad absteigen, werden wie Fußgänger behandelt. Ihnen muss der Autofahrer das Überqueren ermöglichen. Einbahnstraßen Mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ dürfen Radfahrer Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Also Vorsicht! Rote Ampel Autofahrer an einer roten Ampel müssen mit rechts an ihnen vorbeifahrenden Radlern rechnen, die bis an die Ampel vorfahren dürfen. Dass sich Radfahrer aufgrund der fehlenden Knautschzone eher gefährdet fühlen, ist verständlich. Dennoch muss aber auch ihnen stets bewusst sein: Das Regelwerk des Straßenverkehrs gilt für alle